Von Familienanwältin Helene Treschow, Forum Advokater, Havnevej 3, 4000 Roskilde, Tel. dir. +45 46380389, Mail: htr@forumadvokater.dk
Wir sind gerade in den ersten Sommermonat des Jahres eingetreten, und der Countdown zu den Sommerferien hat begonnen. In Patchworkfamilien können die Träume der Kinder und der Erwachsenen von den Sommerferien durch Verzweiflung ersetzt werden. Besonders wenn die Zusammenarbeit bereits belastet ist. Lesen Sie hier einen kleinen Leitfaden und erhalten Sie Antworten auf die Fragen, die für Sie gelten.
Darf ich unsere Patchworkkinder mit in den Süden in den Sommerferien nehmen, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht haben?
Ja, das dürfen Sie.
Und mit Süden meine ich nicht nur Lolland. Sie dürfen gerne nach Mallorca, Griechenland oder Ähnliches reisen. Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, dürfen Sie beide in den Urlaub mit Ihren Patchworkkindern ins Ausland reisen, in den Wochen, in denen Sie Sommerferien mit den Kindern haben. Dazu müssen Sie den anderen Elternteil nicht um Erlaubnis fragen, egal ob Sie der umgangsberechtigte oder der Aufenthaltssorgerechtinhaber sind. Liegt eine Entscheidung vor, die das Recht auf Umgang mit Ihren Patchworkkindern im Ausland einschränkt oder aufhebt, müssen Sie „sich damit begnügen“, Urlaub auf Lolland oder an anderen Orten hier in Dänemark oder in den übrigen nordischen Ländern zu verbringen.
Kann ich mit unseren Patchworkkindern ins Ausland in den Sommerferien reisen, wenn ich das Sorgerecht alleine habe, ohne den anderen Elternteil um Erlaubnis zu fragen?
Ja. Sie dürfen gerne ohne die Zustimmung des anderen Elternteils mit Ihren Patchworkkindern ins Ausland reisen.
Ich habe kein Sorgerecht, aber ich habe eine Umgangsregelung – darf ich dann wohl mit unseren Patchworkkindern in den Sommerferien ins Ausland reisen?
Nein. Die Umgangsregelung gibt Ihnen nur das Recht auf Umgang in Dänemark und in den übrigen nordischen Ländern. Wenn Sie in den Sommerferien mit Ihren Patchworkkindern ins Ausland reisen möchten, müssen Sie die Zustimmung des Sorgerechtinhabers einholen. Gelingt Ihnen das nicht, sollten Sie sich an das Familienrechtshaus wenden und um eine Prüfung bitten. Oft wird eine Erlaubnis für einen Urlaub oder Familienbesuch im Ausland erteilt, es sei denn, es besteht ein Risiko für die Entführung der Kinder. Es wird nämlich als ein natürlicher Teil des Familienlebens angesehen, in den Süden zu reisen.
Wir sind uns über das Sorgerecht nicht einig – darf ich dann mit unseren Patchworkkindern in den Sommerferien ins Ausland reisen?
Wenn Sie die Zustimmung des anderen Elternteils erhalten können, dann ja. Wenn nicht, können Sie das Familienrechtshaus kontaktieren und um eine Erlaubnis bitten.
Mit diesen Worten wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie einen wirklich schönen Sommerurlaub. Wenn Sie mehr über die rechtlichen Aspekte von Patchworkfamilien wissen möchten, können Sie sich gerne an Helene Treschow wenden.
Helene Treschow ist Familienanwältin. Seit 2006 beschäftigt sie sich fast ausschließlich mit Familienrecht. Die Arbeit als Anwältin nimmt einen großen Teil in Helenes Leben ein und sie brennt dafür, einen Unterschied für die Familien zu machen, die sie auf ihrem Weg trifft. Unter anderem deshalb schreibt sie über familienrechtliche Fragen hier auf Mammashops Mammazine. Helene ist heute Anwältin bei Forum Advokater.
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